🦠2G+ in den Vereinsräumen
Seit Inkrafttreten der neuen CoronaSchVO am 28. Dezember gilt für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen grundsätzlich die 2G+-Regelung.
D.h. es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bestätigten, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 12. Januar 2022.
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